Bestattungsarten

Friedhöfe, die letzte Ruhestätte für die Toten sind Zufluchtsorte für die Lebenden.

Wir brauchen das Grab für die Bewältigung unserer Trauer, um den Tod zu begreifen. Man unterscheidet in der Regel zwischen drei Bestattungsarten, der Erd- , der Feuer- und der Urnen-Seebestattung.

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Die Erdbestattung

Der Sarg wird nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Hier unterscheiden wir nach Reihen- und Wahlgräbern.

  • Wahlgrab

Ein Wahlgrab, kann ein Einzel-, Doppel- oder Familiengrab sein, es wird von den Angehörigen ausgewählt. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Nach Ablauf der Ruhezeit können die Angehörigen dieses Grab wieder verlängern.

  • Reihengrab

Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugeteilt, eine Auswahl ist hier nicht möglich. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Es ist oftmals günstiger als ein Wahlgrab, eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.

  • Rasengrab für Sargbeisetzungen mit Namensplatte

Ein Rasengrab wird wie ein Reihengrab vom Friedhof zugeteilt. Es darf nur ein Verstorbener darin beigesetzt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Eine alternative zur anonymen Bestattung, keine Folgekosten für Grabpflege.

Die Feuerbestattung

Auch für eine Feuerbestattung ist zwingend ein Sarg notwendig.
Dieser wird in der Regel nach der Trauerfeier zum Krematorium überführt.

  • Urnenwahlgrab

Ein Urnenwahlgrab kann ein Einzel-, Doppel- oder Familiengrab sein, es wird von den Angehörigen ausgewählt. Je nach Art können mehrere Urnen in einer Grabstelle beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit können die Angehärigen dieses Grab wieder verlängern.

  • Urnenreihengrab

Ein Urnenreihengrab wird vom Friedhof zugeteilt, eine Auswahl ist hier nicht möglich. In einem Reihengrab darf jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Es ist oftmals günstiger als ein Wahlgrab, eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich.

  • Urnenrasengrab mit Namensplatte

Ein Urnenrasengrab wird wie ein Reihengrab vom Friedhof zugeteilt. Es darf nur eine Urne darin beigesetzt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Eine alternative zur anonymen Bestattung, keine Folgekosten für Grabpflege.

  • Urnenwaldgrab

Ein Urnenwaldgrab kann von den Angehörigen ausgewählt werden. Es darf nur eine Urne darin beigesetzt werden. Eine Verlängerung nach Ablauf ist möglich. Es entstehen keine Folgekosten durch Grabpflege.

  • Kolumbarium Urnenwand / Urnenstele

Einen Platz im Kolumbarium können die Angehörigen selbst auswählen. Bis zu zwei Urnen finden hier Platz. Nach Ablauf der Ruhefrist kann der Platz verlängert werden. Die einzelnen Kammern werden einheitlich verschlossen. Keine Folgekosten für Grabpflege.

  • anonyme Urnenbeisetzung

Wer kein eigenes Grab möchte, kann sich für die anonyme Beisetzung in einer Gemeinschaftsgrabanlage ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle entscheiden. Eine Trauerfeier ist wie bei allen anderen Bestattungsarten möglich.

Die Entscheidung für eine anonyme Bestattung sollte jedoch gut überlegt sein, denn allzu oft vermissen die Hinterbliebenen später den individuelle Ort, an dem sie trauern, dem Verstorbenen nah sein und Blumen als Zeichen des Gedenkens niederlegen können.

Die Seebestattung

Der Sarg wird nach der Trauerfeier zum Krematorium überführt, nach erfolgter Kremation dann die Aschenkapsel an eine Reederei überstellt. Auf Wunsch können die Angehörigen an der Beisetzungszeremonie teilnehmen. Danach wird die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben.

Der Ort der Beisetzung kann von den Angehörigen bestimmt werden. Er muss nicht zwangsläufig in der Nord- oder Ostsee liegen, auch Beisetzungen im Mittelmeer sind möglich.